Younion-Kattnig: Das Menschenrecht auf Wasser sichern


 

EP-Umweltausschuss vergibt Chance bei Trinkwasser-Richtlinie Gestern wurde im Umweltausschuss des EU Parlaments der Bericht zur Trinkwasser-Richtlinie abgestimmt. Erstmals nahm die Kommission bei der Neuauflage der Trinkwasser-Richtlinie Bezug auf die erste erfolgreiche BürgerInneninitiative „Right2Water“. Die Abstimmung im Plenum erfolgt im Oktober.

 

„Die Erwartungen an den Umweltausschuss waren hoch, trotzdem wurden die vorliegenden Anträge zur Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser, eine Kernforderung der BürgerInitiative „Right2Water“, durch eine knappe Mehrheit von EPP, ALDE, ECR and ENF abgelehnt.

 

Das enttäuscht, allerdings ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Ball liegt nun im Plenum des EU-Parlaments“, stellt Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums von younion _ Die Daseinsgewerkschaft, fest und fährt fort: „Gleichzeitig ist es aber gelungen einen praxistauglichen Zugang in Bezug auf die ursprünglich verstärkt angedachten Prüfpflichten für kleine Versorger zu finden“.

 

 

Die BürgerInnen haben mit 1,8 Millionen Unterschriften ein klares Signal an die Politik gesendet. In den nächsten Wochen wird im Europäischen Parlament letztlich über die Richtlinie abgestimmt. „Jetzt heißt es für die Abgeordneten dieses Signal auch wahr zu nehmen und eine rechtliche Grundlage für das Menschenrecht auf Wasser zu schaffen. Klar ist, dass Wasser als öffentliches Gut und nicht als Ware angesehen werden muss und damit der universelle Zugang vor allem auch für gefährdete Gruppen sichergestellt wird“, fordert Kattnig.

 

„Der Umweltausschuss schafft die richtige Balance zwischen wichtigen, aber nicht über Gebühr belastenden Prüfpflichten für die Versorger und der Aufnahme von Parametern wie hormonell wirksame Stoffe sowie Microplastik auf eine sogenannte „watch list“ um für die KonsumentInnen einwandfreies Trinkwasser in ganz Europa sicher zu stellen. All diese Maßnahmen müssen aber mit Bedacht getroffen werden und dürfen nicht zu Lasten der öffentlichen Wasserversorger oder der EndkonsumentInnen ausfallen“, schließt Kattnig.