100 Jahre AK, 100 Jahre Gerechtigkeit

Die Arbeiterkammer ist 100 Jahre alt geworden. Sie ist gekommen um zu bleiben.

Am 26. Februar 1920 wurde das Arbeiterkammer-Gesetz beschlossen. Aus diesem Anlass startet die Arbeiterkammer eine Kampagne unter dem Motto „100 Jahre AK, 100 Jahre Gerechtigkeit“.

Zu diesem Schwerpunkt gibt es auch eine repräsentative Umfrage von IFES: Sie zeigt, dass Österreich grundsätzlich als relativ gerechtes Land gesehen wird. Trotzdem gibt es nach Ansicht der Befragten große Ungerechtigkeiten. Zum einen die Verteilung von Vermögen: Wer besitzt wieviel Vermögen und wer leistet welchen Steuerbeitrag? Zum anderen die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Auch der Zugang zu leistbarem Wohnen wird als ungerecht empfunden.

 

Die AK – seit 100 Jahren im Einsatz für Gerechtigkeit

 

Am 26. Februar 1920 beschloss das erstmals wirklich demokratisch gewählte Parlament („konstituierende Nationalversammlung“) der jungen Republik Österreich das Gesetz über die Errichtung von Kammern für Arbeiter und Angestellte. Die Arbeiterkammern sollten den Handelskammern (heute: Wirtschaftskammer) als „gleichwertige Partner“ gegenüberstehen. So sollte „ein Zusammenwirken der beiderseitigen Körperschaften bei der Lösung von wichtigen Aufgaben der wirtschaftlichen Verwaltung ohne Schwierigkeiten möglich sein“ – ein erstes Konzept für die Sozialpartnerschaft.

 

Ziel der AK war und ist es, bessere Rechte für ArbeitnehmerInnen durchzusetzen und so für mehr Gerechtigkeit in Österreich zu sorgen. „Die AK setzt sich seit 100 Jahren für Gerechtigkeit ein und wird das auch in 100 Jahren noch tun“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.

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