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Folder zum Volksbegehren

 

Volksbegehren gegen das Handelsabkommen gewinnt noch mehr an Gewicht 

younion-Kattnig: CETA-Abstimmung im Februar erhöht Chancen auf richtige Entscheidung

„Die Verschiebung der Abstimmung über CETA auf den 2. Februar ist ein begrüßenswerter Schritt und eine vernünftige Entscheidung. Viele Unabwägbarkeiten im Rat und Bedingungen der Mitgliedsstaaten machen eine intensive Behandlung durch das europäische Parlament notwendig“, erklärte Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.

Die Kritik an den Freihandelsabkommen CETA und TTIP bleibt weiterhin breit und laut. „Unsere Informationsarbeit trägt reiche Früchte, die Verschiebung der Abstimmung erhöht die Bedeutung des Volksbegehrens gegen CETA und TTIP, das im Jänner stattfinden wird“, sagte Kattnig. Die Eintragungsfrist läuft von 23. bis 30. Jänner.

Die Liste, was bei CETA und TTIP auf dem Spiel steht, ist lang. Das reicht von den öffentlichen Dienstleistungen, den ArbeitnehmerInnenrechten bis zu Umwelt- und Konsumentenschutz. Auch wenn CETA unterschrieben wurde, wird younion _ Die Daseinsgewerkschaft weiter für fairen Handel kämpfen! Wir fordern:

  • Keine privilegierten Klagerechte für ausländische Inverstoren und Sonderschiedsgerichtsbarkeit
  • vollständige Ausnahme für die Daseinsvorsorge und öffentliche Auftragsvergabe
  • Absicherung der Sozial-, Arbeitsrechts,- und Umweltstandards und  klares Bekenntnis zum europäischen Vorsorgeprinzip
  • Sanktionen bei Verstößen gegen ArbeitnehmerInnenrechte und Umweltstandards

 

CETA noch lange nicht umgesetzt

CETA kann erst dann in Kraft treten, wenn alle nationalen Parlamente zugestimmt haben. Und danach sieht es nicht aus. Auch wenn CETA unterschrieben wurde, wird younion _ Die Daseinsgewerkschaft weiter für fairen Handel kämpfen! Denn nun muss CETA zur Abstimmung ins EU-Parlament. Dort soll die Entscheidung Anfang 2017 fallen. Erst danach kann CETA „vorläufig in Kraft treten”. Das bedeutet, das Abkommen wird vorläufig angewendet, obwohl noch nicht alle nationalen Parlamente zugestimmt haben.  Aber es gilt nur für jene Teile von CETA, für die die EU die alleinige Kompetenz hat. Die umstrittenen Investor-Staats-Klagen werden nicht vorläufig in Kraft gesetzt. Beitrag auf younion.at lesen

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externer Link younion – Stop CETA/TTIP

Nach den vielen Demonstrationen in Österreich und Deutschland fand auch in Bratislava am 23.09.2016 eine Kundgebung statt. Daran beteiligt auch eine Delegation der younion – Hauptgruppe III, die sich im Kampf gegen CETA beim EU-Handelsministerrat in Bratislava, 23.09.2016 mit einem vorläufig nicht zufrieden gibt! Unsere Forderung bleibt: NEIN ZU CETA & TTIP!

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