Neuerungen für ASVG-PensionistInnen

 

Es gibt eine „Wahrungsbestimmung“ für die auslaufende Regelung der Abschlagsfreiheit: Wer am 31.12.2021 die Voraussetzungen der Abschlagsfreiheit erfüllt, kann die abschlagsfreie Pension auch später in Anspruch nehmen. Damit werden Versicherte, die am 31.12.2021 die 45 Erwerbsjahre vorweisen können, nicht gezwungen frühestmöglich in Pension zu gehen. Die abschlagsfreie Pension vor dem Regelpensionsalter schließt einen Anspruch auf den neuen Frühstarterbonus aus.

 

Pensionserhöhungen ab Pensionsantritt im Jahr 2022 im ersten Folgejahr.

 

Pensionsantritt:

 

Jänner 2022 Pensionserhöhung 2023 100 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
Februar 2022 Pensionserhöhung 2023   90 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
März 2022 Pensionserhöhung 2023   80 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
April 2022 Pensionserhöhung 2023   70 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
Mai 2022 Pensionserhöhung 2023   60 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
Juni 2022 Pensionserhöhung 2023   50 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
Juli 2022 Pensionserhöhung 2023   40 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
August 2022 Pensionserhöhung 2023   30 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
September 2022 Pensionserhöhung 2023   20 % der gesetzlichen Pensionserhöhung
Oktober 2022 Pensionserhöhung 2023   10 % der gesetzlichen Pensionserhöhung

 

 

Wer im November oder Dezember in Pension geht bekommt in Zukunft beim ersten Jahreswechsel nach seinem oder ihrem Pensionsantritt keine Pensionserhöhung.

Ab dem 2. Jahreswechsel wird im vollen Ausmaß der gesetzlichen Erhöhung erhöht.

 

Bei Rückfragen bitte direkt in der Hauptgruppe III melden: Kontakt