ArbeitnehmerInnenveranlagung:

 

Was sich 2017 alles ändert

 

Mit 2017 ändert sich einiges bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung („Steuerausgleich“) – in manchen Fällen braucht zum Beispiel gar kein Antrag mehr gestellt werden. Der Kinderfreibetrag wird verdoppelt, die Negativsteuer erhöht. Finden Sie hier alle Änderungen im Detail (Link zur Arbeiterkammer).

 

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