Die Neuerungen beim Datenschutz

Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von personenbezogenen Daten sind in Österreich bereits seit den 1970er Jahren etabliert und wurden laufend angepasst (z.B.: Datenschutzgesetz 2000). Mit 25.5.2018 gibt es neue Spielregeln.

 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist keine völlige Neukonzeption des Datenschutzes, sondern es werden die bewährten Konzepte fortgeführt und weitereinwickelt, die insbesondere die technologischen Veränderungen in einer digitalisierten Welt mit sich bringen.

 

Die Zielsetzung der DSGVO sind der einheitliche Rechtschutz für alle Betroffenen in der EU, die einheitlichen Regeln für die Datenverarbeitung in der EU und die Gewährleistung eines starken und einheitlichen Vollzuges.

 

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Datenschutz bezüglich personenbezogenen Daten, die auf die betroffene Person rückführbar und nicht allgemein zugänglich sind.

 

Hier die wesentlichen Neuerungen (www.younion.at)