Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aufgrund vermehrter Rückfragen seitens der betroffenen Bediensteten dürfen wir euch wie folgt informieren:

Das Verwaltungsgericht Wien hebt derzeit alle erstinstanzlichen Bescheide des Magistrats der Stadt Wien (Magistratsabteilung 2 bzw. MD-PWS) betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten auf.

Den Urteilen des Verwaltungsgerichts Wien ist im Wesentlichen Folgendes zu entnehmen:

1.) Bedienstete, deren Vordienstzeiten im Altsystem zu Unrecht nicht berücksichtigt wurden, können in einem verwaltungsbehördlichen bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Anrechnung dieser Zeiten geltend machen.

2.) Bei der Prüfung, was in einem bestimmten Zeitraum, dh vor einem bestimmten Stichtag rechtens war, ist die für diese Zeiträume jeweils geltende Rechtslage anzuwenden.

Der Magistrat der Stadt Wien muss sich daher mit der Frage der Anrechnung der Vordienstzeiten neuerlich auseinandersetzen und eine inhaltliche Entscheidung treffen. Er ist dabei an die Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes Wien gebunden.
 

 

Hier kannst du das Schreiben als pdf downloaden