Eine Änderung des ursprünglichen MD-Erlasses erlaubt nun, dass pro Tag bis zu maximal 5 Essensgutscheine verwendet werden: Info Wien intern
Aufgrund einer Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 wird der Erlass der Magistratsdirektion vom 7. Juni 1989, MD-1290-1/89, wie folgt geändert:
Im Punkt 7. „Einlösung der Gutscheine“ hat lit. d) zu lauten:
„Die Verwendung von mehreren Gutscheinen pro Arbeitstag durch eine/n Bedienstete/n ist zulässig, sofern der Wert der abgegebenen Gutscheine in Summe 8,00 EUR (dies entspricht höchstens fünf Essensgutscheinen) pro Arbeitstag nicht übersteigt.“
MPRGDL-657613/2020