Versteuerung der Außendienstzulage
Bei der Außendienstzulage hat sich steuerrechtlich etwas geändert. Wir sind bereits in Verhandlungen!
Die Finanzbehörden haben auf Grund einer Gesetzesnovelle im Jahr 2016 ihre Rechtsansicht betreffend pauschalierte Außendienstzulagen geändert. Von dieser Judikatur sind auch die Außendienstzulagen des Nebengebührenkataloges betroffen. Im Wesentlichen gilt hier grundsätzlich Folgendes:
Die gegenständlichen pauschalierten Zulagen stehen den Bediensteten – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – weiterhin in unverminderter Höhe jedenfalls zu, sind jedoch grundsätzlich steuerpflichtig, unabhängig davon, ob jemand die erforderliche Anzahl von Außendiensttagen aufweist oder nicht bzw. ob in einem Monat Nichtleistungszeiten (wie zB Urlaub) angefallen sind. Einzelverrechnete Außendienstzulagen sind nur bei Erreichen der vorgeschriebenen Außendienstzeiten steuerfrei.
younion _ Die Daseinsgewerkschaft hat bereits mit der Stadt Wien Verhandlungen aufgenommen und ist bemüht an einer rechtskonformen und auch für die Bediensteten zufriedenstellenden Lösung mitzuwirken.
Wir informieren umgehend über das Verhandlungsergebnis!